Baulandabgabe für Betriebsgrundstücke: Unternehmen werden zur Kasse gebeten

Eisenstadt, 9. 3. 2026

Das Land Burgenland hat Mitte Feber damit begonnen, Bescheide betreffend Festsetzung der Baulandmobilisierungsabgabe auszuschicken, auch unbebaute Grundstücke mit der Widmung „Bauland-Betriebsgebiet“ sind betroffen. Ein Umstand, der bereits im Gesetzgebungsprozess von der Wirtschaftskammer stark kritisiert wurde, zumal es das Ziel der Abgabe ist, „Bauland für Familien zu schaffen“, was im Betriebsgebiet oftmals nicht realisiert werden kann.
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„Derzeit melden sich immer mehr Unternehmen bei der Wirtschaftskammer Burgenland, momentan aus den südlichen Bezirken, die Bescheide erhalten haben. Allerdings: Es bestehen gesetzliche Ausnahmen von der Abgabenpflicht, gerade bei Betriebsgrundstücken“, erklärt Carola Fuchs, Leiterin des ServiceCenters in der Wirtschaftskammer Burgenland.

Ausnahmen von der Abgabenpflicht für Erweiterungsflächen

So wurde in der letzten Novelle des Raumplanungsgesetzes etwa zugunsten der unbebauten Baulandgründstücke im Betriebsgebiet festgelegt, dass der Abgabenanspruch nicht für ein unbebautes Baulandgrundstück, das als Erweiterungsfläche für eine gewerbliche Betriebsanlage vorgesehen ist, besteht.

Ausgenommen vom Abgabenanspruch sind etwa auch unbebaute Baulandgrundstücke, die unmittelbar an bebaute Grundstücke angrenzen, mit diesem gemeinsam genutzt werden und dieselben Eigentumsverhältnisse aufweisen.

„Ob eine Ausnahme vorliegt bzw. geltend gemacht werden kann, ist immer im Einzelfall zu beurteilen“, so die Expertinnen des ServiceCenters. Sie raten, auf die Aufforderungen des Landes zu reagieren, sich beraten und die Bescheide prüfen zu lassen, ob Ausnahmen und daher Chancen bestehen, den Bescheid zu bekämpfen. Das ServiceCenter der Wirtschaftskammer Burgenland bietet kostenlose Hilfe und prüft die Bescheide. Die Rechtsmittelfrist beträgt einen Monat, die Beiträge werden jährlich vorgeschrieben.

Einspruch wegen betrieblicher Nutzung geplanter Erweiterung des Betriebs

In einem Fall etwa wurde einem burgenländischen Unternehmen eine jährliche Baulandabgabe in der Höhe von 1.670 Euro bescheidmäßig vorgeschrieben. Die betroffenen Grundstücke liegen unmittelbar neben dem bebauten Betriebsgebiet, werden schon jetzt betrieblich genutzt und sollen einer Erweiterung des Betriebs dienen. Eine solche Konstellation stellt grundsätzlich eine Ausnahme dar. Der Bescheid wurde im ServiceCenter geprüft und dem Mitglied zu einer Beschwerde geraten.

Einspruch wegen Kindern unter 45 Jahren

In einem anderen Fall wurde ein Betrag von 598 Euro vorgeschrieben. Dabei blieb unberücksichtigt, dass der Grundstückseigentümer Kinder unter 45 Jahren hat. Bei Baulandgrundstücken im Betriebsgebiet kann pro Kind ein Baulandgrundstück bis zu einem Flächenausmaß 10.000 m2 als Ausnahme geltend gemacht werden. Im privaten Bereich, also im Bauland Wohngebiet zum Beispiel wären Grundstücke bis 2.300 m2 ausgenommen.

 

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